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Fassadenbau & WDVS

. 6 Min. Lesezeit

Fensterfront an einer frisch gedämmten Fassade

Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Beauftragung, technische Nachweise. Der Ablauf der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei Dach, Fassade und Fenstern, ohne Zahlen, dafür mit Reihenfolge.

Was gefördert wird

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke und Geschossdecke sowie den Austausch von Fenstern und Außentüren. Voraussetzung ist, dass die Bauteile nach der Sanierung bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.

Die Förderung gilt für Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige eine bestimmte Zeit zurückliegt. Neubau und reine Instandhaltung ohne energetische Verbesserung, etwa eine Neueindeckung ohne Dämmung, sind nicht förderfähig.

Programme, Bedingungen und Höhe der Zuschüsse ändern sich. Verbindliche Angaben liefert nur der aktuelle Stand des Programms zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Der Energieeffizienz-Experte

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Er ist in der Expertenliste des Bundes eingetragen, prüft den Bestand, definiert die Anforderungen an die Maßnahme und bestätigt nach der Ausführung, dass sie eingehalten wurden.

Der Experte ist unabhängig vom ausführenden Betrieb. Er stellt die technische Projektbeschreibung aus, die Teil des Antrags ist, und später die Bestätigung nach Durchführung. Seine Leistung ist selbst förderfähig.

Wer einen guten Experten sucht, fragt den Fachbetrieb nach Empfehlungen oder nutzt die öffentliche Expertenliste. Erfahrung mit der konkreten Maßnahme, etwa WDVS oder Dach, ist wichtiger als Nähe zum Wohnort.

Antrag vor Beauftragung

Die wichtigste Regel: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag an den Handwerksbetrieb erteilt wird. Ein unterschriebener Bauvertrag vor Antragstellung schließt die Förderung aus, unabhängig davon, ob schon gebaut wurde.

Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Diese Klausel sollte ausdrücklich im Angebot oder Vertrag stehen. Planungsleistungen und Beratung dürfen vor dem Antrag beauftragt werden.

Die Reihenfolge lautet daher: Angebot einholen, Experten einbinden, Antrag stellen, Zusage abwarten oder bedingt beauftragen, dann bauen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine geförderte Energieberatung, die das Gebäude als Ganzes betrachtet und die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt. Er zeigt, welche Schritte aufeinander aufbauen und wie die Hülle mit der späteren Heiztechnik zusammenspielt.

Maßnahmen, die im iSFP vorgesehen sind, können bei der späteren Umsetzung zusätzlich berücksichtigt werden. Der Fahrplan ist kein Muss, aber bei mehreren geplanten Schritten sinnvoll, weil er Fehlinvestitionen in der falschen Reihenfolge verhindert.

Technische Nachweise aus der Bauphase

Für die Bestätigung nach Durchführung braucht der Experte Nachweise: Rechnungen mit Materialangaben, Lieferscheine, Produktdatenblätter mit Wärmeleitfähigkeit oder U-Wert, Fotos der Ausführung, bei Fenstern die Werte je Element. Der Fachbetrieb sollte diese Unterlagen ohne Aufforderung liefern.

Die Rechnung muss die förderfähigen Arbeiten getrennt von anderen Positionen ausweisen und in deutscher Sprache vorliegen. Barzahlungen sind nicht zulässig, der Zahlungsnachweis gehört zu den Unterlagen.

Fotos vor dem Schließen der Flächen sind der einfachste Nachweis für Dämmstärke und Verarbeitung. Wer sie während der Bauphase sammelt, muss später nichts rekonstruieren.

Nach der Fertigstellung

Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Experte die fachgerechte Umsetzung, der Eigentümer reicht Bestätigung, Rechnungen und Nachweise innerhalb der vorgegebenen Frist ein. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Frist beginnt mit der Zusage und ist begrenzt, Verlängerungen sind in begründeten Fällen möglich.

Die Unterlagen sollten mehrere Jahre aufbewahrt werden, weil Stichprobenprüfungen möglich sind. Ein Ordner mit Antrag, Zusage, Expertendokumenten, Rechnungen und Fotos reicht.

Typische Fehler

Auftrag vor Antrag, fehlende Experteneinbindung, Dämmstärke unter der Mindestanforderung, Rechnungen ohne Materialangaben, verpasste Einreichfrist. Jeder dieser Punkte kann die Förderung kosten und ist mit etwas Vorlauf vermeidbar.

Ein Fachbetrieb, der regelmäßig geförderte Maßnahmen ausführt, kennt die Anforderungen und plant Dämmstärken und Nachweise von Anfang an darauf hin.

Fazit

Die Förderung der Gebäudehülle ist ein geregelter Ablauf: Experte einbinden, Antrag vor Beauftragung, Mindestanforderungen einhalten, Nachweise sammeln, fristgerecht einreichen. Wer diese Reihenfolge kennt, kann sie mit dem Fachbetrieb und dem Experten ohne Überraschungen durchlaufen.

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